Zustiften

Je mehr Kapital eine Stiftung besitzt, desto erfolgreicher kann sie arbeiten. Während Spenden zeitnah in Vorhaben und Projekte fließen und dort unmittelbar und einmalig helfen, dienen Zustiftungen der Vermehrung des Stiftungskapitals. Dies wird sicher und Ertrag bringend angelegt und bleibt somit dauerhaft erhalten.

Die aus dem Vermögen erwirtschafteten Zinsen und Erträge fließen in die satzungsgemäße Arbeit der Stiftung. Zustifter unterstützen damit langfristig angelegte Vorhaben und Projekte. Zustiftungen müssen bei Überweisung im Spendenformular ausdrücklich als solche deklariert werden.

Ihre persönlichen Vorteile bei Zustiftungen:
Generell werden bis zu 20 % des jährlichen Einkommens bei Spenden steuerlich berücksichtigt. Zusätzlich kann bei einer Zustiftung in das Grundvermögen bis zu einer Million Euro pro Person vollumfänglich von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Betrag kann einmalig oder flexibel innerhalb von zehn Jahren geltend gemacht werden. Die Zuwendungen in das Stiftungsvermögen sind zudem von der Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer befreit. Diese wird erlassen oder zurückerstattet, wenn innerhalb von 24 Monaten aus dem geerbten oder geschenkten Vermögen eine Zustiftung geleistet wird.

Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf!
Gern informieren und beraten wir Sie individuell.