Unbürokratische Förderung:

Türk-Stiftung unterstützt Integration von ukrainischen Kindern und Jugendlichen

Der Krieg in der Ukraine hat bereits mehr als fünf Millionen Menschen zur Flucht gezwungen. Nach UN-Angaben sind fast zwei Drittel aller ukrainischen Kinder, seit Kriegsbeginn, geflohen. Der Krieg ist Thema bei allen (jungen) Menschen und beeinträchtigt ihr Leben auf unterschiedliche Art und Weise: Die aus der Ukraine geflohenen Kinder und Jugendlichen müssen aufgefangen werden. Um das Engagement der Einrichtungen und Dienste zu stärken und auszubauen, ermöglichen wir eine unbürokratische schnelle Mittelvergabe.

Die Potsdamer Wilhelm-von-Türk-Stiftung fördert deshalb ab sofort in beschleunigten Förderverfahren Projekte mit ukrainischen Kindern und Jugendlichen neben den allgemeinen Projekten für Kinder und Jugendliche im Land Brandenburg. Die Unterstützung der Menschen in Not ist für die Stiftung eine Verpflichtung aus ihrer christlichen Tradition.

Die Förderung verläuft kurzfristig, direkt und in einem vereinfachten Antragsverfahren. Sie dient vor allem Projekten für und mit Kindern und Jugendlichen. Damit handelt sie im Sinne ihres Stifters Wilhelm von Türk (1774–1846), der sich besonders ein „Lernen für das Leben“ von jungen Menschen engagierte.
Die Förderung erfolgt in der Regel durch Zuschüsse. Sie setzt den Einsatz von angemessenen Eigenmitteln voraus. Für die Personalkosten festangestellter Mitarbeiter werden keine Mittel bewilligt.
Die Förderprojekte sollen auf der Basis christlicher Wertvorstellungen gestaltet sein und sich möglichst an den folgenden Kriterien orientieren:

  • Projekt vorrangig für oder mit Kindern oder Jugendlichen
  • Langfristigkeit und Nachhaltigkeit der Vorhaben
  • Wirksamkeit für viele Beteiligte
  • Gestaltung unter Mitwirkung Ehrenamtlicher
  • Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte

Antragsberechtigt  sind gemeinnützige Träger und Einrichtungen, die im Land Brandenburg tätig sind. Anträge auf Förderung sind an das Büro der Wilhelm-von-Türk-Stiftung zu richten. Sie sind mit einem ausgefüllten und unterschriebenen Förderantrag-Formular zu stellen, die im Internet heruntergeladen werden können www.tuerk-stiftung.de/foerderantrag.

Außerdem ist eine Projektbeschreibung sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan anzufügen.

Anträge können zu jedem Zeitpunkt des Jahres gestellt werden. Die Stiftung entscheidet bei Fördersummen bis zu maximal 3.000 Euro innerhalb von drei Wochen.

Anträge auf Förderung an:
Postanschrift: Wilhelm-von-Türk-Stiftung, 14467 Potsdam, Berliner Str. 148 oder
per Mail: post@tuerk-stiftung.de.